Versicherungskennzeichen für Leichtkfz der WGV
Die WGV versichert im Rahmen ihrer Mofa- und Moped Haftpflichversicherungen auch vierrädige Leichtkraftfahrzeuge die bis zu 45 km/h fahren. Alle Versicherungsnehmer zahlen den gleichen Beitrag, unabhängig vom Alter. Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Beiträge werden dann jeweils in vollen Monaten abgerechnet. Die Versicherungskennzeichen verlieren im darauf folgenden Jahr am 28.02. bzw. 29.02. ihre Gültigkeit. Sie sind generell nur 1 Jahr gültig und wechseln danach die Farbe.
Mehr Informationen und eine exakte Berechnung des Versicherungsbeitrag kann auf folgender Seite aufgerufen werden: http://www.wgv.de/portal/de/portal/versicherung/fahrzeuge/mofa/versicherungskennzeichen/uebersicht.html
(Alle Angaben ohne Gewähr – Stand der Daten vom 24.08.2011 – Quelle ist die oben verwiesene Internetadresse.)
